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Ungereimtheiten bei den Gegnern
Zum Thema „Diskussion um Stuttgart 21“.
Durch die Berichterstattung und durch Leserbriefe stoßen wir bei Stuttgart 21-Gegnern auf viele Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und Widersprüche. Uns fällt auf, dass diese Diskrepanz von Anspruch und Tun bei den Demonstranten vom Normalbürger nur wenig wahrgenommen wird. Woran mag dies liegen?
Wurde Stuttgart 21 nicht 17 Jahre unter Beteiligung der Grünen-Partei (GP) diskutiert? Haben nicht Planung und Beschlussfassung mit Beteiligung der Grünen den Bundestag, den Landtag, die Regionalversammlung und den Stuttgarter Gemeinderat mehrfach intensiv beschäftigt und jeweils Mehrheiten von 80 bis 90 Prozent gefunden? Hatten nicht alle Bürger während dieser Zeit Gelegenheit, ihre Auffassung einzubringen? War gegen den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates Stuttgart 2002 nicht ein Bürgerbegehren möglich, und warum ist dies unterblieben? Wurden nicht über zehntausend Einsprüche rechtsstaatlich bearbeitet, und haben nicht mindestens zwei Gerichtsentscheidungen den demokratischen und parlamentarischen Prozess uneingeschränkt bestätigt? Will jetzt die im parlamentarisch-demokratischen Verfahren unterlegene Minderheit durch massive Demonstrationen das Ergebnis umkehren? Dürfen wir das zulassen, darf das sein? Würde dies nicht geradezu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf den Kopf stellen? Begründet ein zugegeben großer Bahnhofsumbau ein wie auch immer geartetes Widerstands-oder Notstandsrecht? Wir meinen nein.
Belegen nicht alle seriösen Fachleute, dass S 21 richtig entschieden wurde? Kann jemand ernsthaft vertreten, die Region Stuttgart und Baden-Württemberg brauchen dieses Projekt nicht, um verkehrstechnisch Anschluss zu halten? Warum verschweigen die Gegner, dass durch diese Großbaumaßnahme der Schlosspark in Stuttgart um 20 Hektar erweitert wird und weitere 100 Hektar Entwicklungsfläche entstehen? Wollen die Gegner von S 21 die bestehende Gleisbrache erhalten und als kulturelles Erbe pflegen? Warum wird von den Gegnern die Tatsache negiert, dass die Deutsche Bahn eine rechtsgültige Baugenehmigung hat, die im Verhinderungsfall hohe Schadenersatzforderungen auslösen würde? Wollen die Gegner von S 21 zukünftig auch andere Baugenehmigungen negieren, wenn es ihnen in den Kram passt? Ist es nicht für den Normalbürger in Stuttgart traurig, dass die Demonstrierer seit Wochen den Mittleren Schlosspark für sich in Beschlag legen, ihn zertrampelt, verhunzen und verdrecken? Ist dies glaubwürdig für Leute, die sich gern als Baumschützer und grünes Gewissen bezeichnen? Würde man hier und andernorts ein solches Verhalten anderen durchgehen lassen? Warum wechseln die sonst in allen Gremien ach so pazifistischen Grünen und Gegner von S 21 in eine so martialisch-kriegerische Sprache und reden von „Kampf, „Widerstand“, „Sitzblockade“, „Einsatzübung“, „Alarmierung“? Sind sie möglicherweise im Innern nicht so friedlich wie sie vorgeben?
Fragen über Fragen zu Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und Widersprüchen bei Gegnern von S 21. Ist es denn nicht so, dass S 21-Gegner jahrelang alle Rechtsmittel und parlamentarischen Mittel ausgeschöpft haben um jetzt die dadurch eingetretene Zeitverzögerung und deutliche Kostensteigerung gegen das Projekt ins Feld zu führen? Ist es für den einfachen Bürger erklärbar, dass eine grüne Umweltsenatorin in _Hamburg für ein Bahnprojekt 280 alte Bäume abholzt ohne Protest und es in Stuttgart dafür von den Gleichgesinnten einen Aufstand gibt? Liegt dies daran, dass in Hamburg unter Grün als Ausgleich 58 Bäume gepflanzt werden und in Stuttgart unter Schwarz 3000? Und hat bei solchen Verhältnissen der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Voßkuhle nicht Recht, wenn er vor einer Unregierbarkeit Deutschlands warnt? Diese Sorge haben wir auch und teilen die Auffassung, dass der Rechtsstaat nicht kaputt demonstriert werden darf.

Erfahrung ist nicht das, was einem zustößt.
Erfahrung ist das, was man aus dem macht, was einem zustößt.
Aldous Huxley
Wissen schützt nicht vor Schmerz!