
Für alle, die nicht länger warten wollen, gibt es das "Begleitete Fahren mit 17 Jahren". Du bist Sechzehn-einhalb? Klasse! Dann melde Dich gleich zur Führerscheinausbildung an!
- Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren".
- Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.
- Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebens- jahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
- Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.
Die Begleitpersonen...
- müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
- dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
Übrigens, KWICK! Mitglieder können beim Führerschein richtig sparen!